Facebook muss sich Anfang April vor dem österreichischen Landesgericht in Wien zum Vorwurf des Verstoßes gegen EU-Datenschutzgesetze äußern und erklären, weshalb es die Sammelklage für unzulässig hält.

Bereits Anfang August hatte der österreichische Jurist Maximilian Schrems eine Datenschutz-Sammelklage gegen Facebooks irische Tochter eingereicht. Vorgeworfen werden dem Unternehmen ungültige Datenschutzbestimmungen, die Ausspähung von Nutzern außerhalb von Facebook über „Gefällt mir“-Buttons oder Apps sowie die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM. Das zuständige Wiener Gericht hat den ersten Verhandlungstermin nun für den 9. April festgelegt.

Die von Schrems gegründete Initiative Europe versus Facebook fordert von Facebook u.a. die Unterlassung der datenschutzwidrigen Praktiken und verlangt einen symbolischen Schadensersatz von 500 Euro für jeden Nutzer, der sich der Klage anschließt.

Innerhalb von wenigen Tagen hatten sich rund 25.000 Nutzer Schrems Sammelklage angeschlossen, mittlerweile sind es mehr als 75.000. Die Kläger stammen nicht nur aus Europa, sondern auch aus den Regionen Asien-Pazifik und Südamerika.

Laut Europe versus Facebook hat sich das soziale Netzwerk bislang nicht konkret zu den Vorwürfen geäußert. In einer Presseinfo vom 26. Januar wird erklärt, dass Facebook in der ersten Klagebeantwortung (deren Veröffentlichung der Internetriese offenbar nicht zustimmte) allein „auf Verzögerung durch formelle Einwände“ setze.

Nach Angaben von Europe versus Facebook ist das soziale Netzwerk der Meinung, dass die Klage einer großen Zahl am internationalen Sitz in Irland unzulässig sei, weil sie gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße bzw. nach Irischem Recht nicht erlaubt sei. Zudem sei das „österreichische Gericht (am Sitz des Klägers) […] für die eingeklagten Ansprüche nicht zuständig.

In Deutschland wird Facebook am kommenden Freitag seine überarbeiteten Datenrichtlinien einführen. Damit will das Unternehmen die Nutzer noch gezielter mit personalisierter Werbung beliefern. Laut eigenen Angaben soll die Änderung einer besseren Transparenz dienen und dem Anwender die Kontrolle über die eigenen Informationen erleichtern. Kritiker bemängeln allerdings, dass Facebook geräteübergreifend auf nahezu alle Daten zugreifen und Verknüpfungen herstellen könne.